Steuerbonus 2024
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz.
Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.- Arbeitszeitkosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malereibetriebes überwiesen werden.
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer
Überweisung, oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000,00 Euro der Arbeitszeitkosten für Erhaltungs-, Modernisierungs-, oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1200,00 Euro.
Der Betrag kann mx. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Beispiel:
Malerarbeiten (nur Arbeitszeitkosten) 4700,00 €
19% MwSt. 893,00 €
Abzugsfähige Kosten 5593,00 €
Steuerermäßigung 20 % 1118,60 €
Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1118,60 €
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.